Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden der Oehmcke Immobilien GmbH & Co KG.. Durch ein vorformuliertes Regelwerk soll der Vertragsabschluss vereinfacht, beschleunigt und standardisiert werden. Für Kaufleute i.S. des HGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen ohne, dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
§1 Vertraulichkeit
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Oehmcke Immobilien GmbH & Co. KG an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten ggf. den Weitergebenden im Falles des Zustandekommens eines Hauptvertrages (Miet/Kaufvertrag) zur Zahlung der Vermittlungsgebühr in der ursprünglich vereinbarten Höhe.
§2 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Oehmcke Immobilien GmbH & Co. KG zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.
§3 Haftunsbeschränkung
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es obliegt unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Im übrigen haftet die Oehmcke Immobilien GmbH & Co. KG nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, dem Fehlen garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht; ansonsten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§4 Vertragsabschluss / Courtage
Der Courtageanspruch des Maklers entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Die Courtage ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet/Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Sollte durch unsere Nachweis oder Vermittkungstätigkeit der gewünschte Hauptvertrag stande kommen, ist eine Provision vom Auftraggeber an die Oehmcke Immobilien GmbH & Co. KG zu zahlen. Sowohl die Höhe der Courtage, als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers, richtet sich nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Vermittlungsgebühr, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Courtagessatz genannt ist.
§5 Doppelfähigkeit
Die Oehmcke Immobilien GmbH & Co. KG ist berechtigt, auch für den weiteren Vertragspartner vermittlungspflichtig tätig zu werden.
§6 Rückfrageklausel
Im Verhältnis zum Eigentümer eines Objektes, das uns zur Vermakelung an die Hand gegeben worden ist, gilt, dass der Eigentümer verpflichet ist, vor Abschluss des beabsichtigen Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der Oehmcke Immobilien GmbH & Co. KG rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch unsere Tätigkeit veranlasst worden ist.
§7 Folgenschaft
Ein Courtageanspruch der Oehmcke Immobilien GmbH & Co. KG besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlosenen Vertragsgelegenheit eintritt.
§8 Gerichtsstand
Handelt es sich auch bei unserem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des HGB, so ist als Gerichtsstand Bielefeld vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
§9 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.